Samstag, 4. September 2021
Befangenheitsanträge
Richter lehnen Befangenheitsanträge in eigener Sache ab und behaupten, Rechtsmißbrauch. In diesem Fall sowohl beim SG, als auch beim LSG. Dies ist natürlich rechtsmißbräuchlich, denn rechtsmißbräuchlich ist solch ein Befangenheitsantrag, wenn damit Ziele verfolgt werden, die mit dem Verfahren direkt nichts zu tun haben. Bekannt ist mir, daß Rechtsmißbrauch im Strafverfahren unterstellt wird, wenn vermutet wird, daß der Beschuldigte Zeit schinden will.
Dies ist bei mir aber nicht der Fall, ich dränge sogar darauf, daß meine Familie endlich uns zustehende Leistungen bekommt. Es scheint allerdings ein neuer "Sport" von Richtern zu sein, Rechtsmißbrauch zu behaupten und diese Behauptung ohne Begründung zu lassen. So ist es mir ja auch beim EGMR gegangen, was nach langer Zeit immer noch nicht korrigiert wurde.

Hier zur Definition von Rechtsmißbrauch: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmissbrauch

In diesem Fall kann ein Rechtsmißbrauch keinesfalls vorliegen, da ich ja niemanden Schaden wollte, sondern im Gegenteil, Schaden von meiner Familie abwenden wollte.

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