Montag, 6. September 2021
Die wesentlichen Unterlagen
https://www.dropbox.com/s/soxe8qbfymiwhz9/2021-09-06_SG-Berlin.pdf?dl=0

Man beachte:
Die Richter haben meinen Befangenheitsantrag wegen angeblichen Rechtsmißbrauch abgewiesen, ohne dies zu begründen. Rechtsmißbrauch kann aber nur vorliegen, wenn man jemanden schaden will, oder den Prozeß verzögern will, was hauptsächlich in Strafprozessen der Fall ist.

Beide Instanzen haben sich geweigert, die mündliche Verhandlung nach § 139 vorzubereiten und die Beklagte brauchte sich nicht zu äußern, § 138 Nr. 6 ZPO, sondern nur den Antrag stellen, die Klage abzuweisen. Die Aufgabe der Exekutive wurde von der willigen Judikative übernommen.

Rechtsbeugung überall, aber die Gerichtspräsidentin interessiert dies nicht oder hat es sogar selber angeordnet. Sonst wäre das alles nicht zu verstehen.

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